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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Tages- und Ferienbetreuung von Tieren. Interessenten haben die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn kostenlos über den Umfang der Betreuung und die damit verbundenen Abläufe beraten zu lassen.
  

Impfschutz & Gesundheitszustand des Tieres

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund oder seine Katze gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Zudem sind die erforderlichen Schutzimpfungen, deren Nachweis jährlich durch Vorlage des Impfpasses und einer Kopie zu erbringen ist, vollständig vorhanden. Diese Pflicht obliegt dem Tierhalter. Bei nicht ordnungsgemäss durchgeführten Impfungen behält sich die V.I.Pets AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund im letzten Jahr die folgenden Impfungen erhalten hat: eine Kombinationsimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Lepto 6. Zusätzlich empfehlen wir die nasale Impfung gegen Zwingerhusten sowie die Tollwutimpfung. Er bestätigt ausserdem, dass der Hund regelmässig entwurmt wird. Läufige Hündinnen sind mindestens 5 Tage vor Beginn der Betreuung anzumelden.
  • Der Katzenhalter bestätigt, dass seine Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft wurde und die letzte Impfung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Zusätzlich muss bei jeder Erstbetreuung der Katze einen negativen FeLV und einen negativen FIV-Test nachgewiesen werden.

Diese Bestätigung erfolgt durch die Unterschrift des Tierhalters auf der Betreuungsvereinbarung.

Ansteckende Krankheiten, wie beispielsweise Flöhe und Zwingerhusten, sind vom Tierbesitzer umgehend zu melden. Während dieser Zeit kann die Betreuung des Tieres nicht sichergestellt werden.
  

Versicherungen und Haftung

Der Hundehalter bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegt.

Der Tierhalter übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch ihn, sein Tier oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Die V.I.Pets AG ist von jeglicher Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während des Hundetrainings entstehen, sowie für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die betreuten Tiere verursacht werden, ausgeschlossen.

Der Tierbesitzer übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch sein Tier während des Aufenthalts bei der V.I.Pets AG entstehen.

Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs aufgrund von Krankheit oder Unfall während der Betreuung trägt der Tierhalter die entstehenden Kosten. Die V.I.Pets AG ist verpflichtet, den Tierhalter vor oder während des Tierarztbesuchs unverzüglich zu kontaktieren.

Für Verletzungen, die Tiere während der Betreuungszeit erleiden, übernimmt die V.I.Pets AG die Kosten ausschliesslich bei nachgewiesener Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.
Die V.I.Pets AG trägt keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder den Tod eines Tieres, die während des Aufenthalts auftreten.

In Notfällen ist die V.I.Pets AG befugt, einen Tierarzt nach eigener Wahl zu konsultieren und im Interesse des Wohlergehens des Hundes Entscheidungen zu treffen, die bis zur Euthanasie reichen können.

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann ein Tier aus der Tierpension V.I.Pets AG entweichen. Sollte das Tier trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  

Tages - & Ferienhunde Öffnungszeiten

Der Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Sollte die Abholung nicht fristgerecht erfolgen, werden entstehende Kosten dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt. Die V.I.Pets AG behält sich das Recht vor, einen zusätzlichen Aufschlag zu berechnen.

Ferienhunde und -katzen: Falls Sie den Termin für Ihr Tier nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Benachrichtigung mindestens 20 Tage im Voraus, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Preis für den Ferienplatz berechnet.

Für die Stornierung eines Ferienplatzes für Hunde und/oder Katzen gelten folgende Bedingungen:
20 bis 15 Tage vor dem Termin werden 50% verrechnet.
14 bis 00 Tage vor dem Termin wird der volle Preis verrechnet.
Hunde oder Katzen die früher abgeholt werden, bekommen keine Rückerstattung.

Tageshunde: Falls Sie den Termin für Ihren Hund nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus, damit wir den Platz anderweitig vergeben können. Bei Absagen, die kurzfristiger erfolgen, wird der volle Preis für die Tagesbetreuung berechnet.

Bitte beachten Sie, dass Stornogebühren sofort fällig sind, unabhängig von den Gründen der Stornierung.

Das Bringen und Abholen von Ferientieren erfolgt gemäss zeitlicher Vereinbarung zwischen dem Tierhalter und der V.I.Pets AG. Diese Zeiten müssen zwingend eingehalten werden! Bei Tageshunden reicht es, wenn der Zeitpunkt innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten liegt.

Bei zu erwartenden Verspätungen in Bezug auf die Bring- und Abholzeiten ist die V.I.Pets AG vom Tierhalter telefonisch zu informieren. Wir legen Wert darauf, dass in solchen Fällen der direkte telefonische Kontakt gesucht wird. Bitte verzichten Sie auf die Übermittlung von Informationen über soziale Medien wie Facebook, WhatsApp etc.

Bei einer vorzeitigen Abholung von Ferientieren berechnen wir die Tage entsprechend der ursprünglichen Anmeldung. Eine Verlängerung des Ferienaufenthalts ist in der Regel problemlos möglich und wird in gegenseitiger Absprache geregelt.
  

Zahlung & Infos

Die Bezahlung für die Betreuung von Tages- und Ferientieren ist spätestens bei der Übergabe des Tieres an die V.I.Pets AG zu leisten. Sie haben die Möglichkeit, in bar zu zahlen oder den Betrag vor dem Ferienantritt per Rechnung zu begleichen. Fordern Sie bitte rechtzeitig eine detaillierte Rechnung an, da der Betrag zum Zeitpunkt des Ferienantritts des Tieres auf dem Konto der V.I.Pets AG eingegangen sein muss.

Die Möglichkeit, per Monatsrechnung zu zahlen, bieten wir ausschliesslich für regelmässig betreute Hunde an. Bitte beachten Sie, dass unsere Zahlungsfrist 10 Tage ab dem Datum der Rechnungsstellung beträgt.

Die detaillierten aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste unserer Betreuungsvereinbarung oder von unserer Webseite www.vipets.ch.

Sowohl der Anreisetag als auch der Abreisetag werden als ganze Tage berechnet.
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.

Wenn jemand sein Tier ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten bringen oder abholen möchte, fällt ein Zuschlag an.

Wenn ein Ferientier mehr als zwei Tage nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt wird, der Tierhalter sich nicht bei uns meldet und auch wir keinen Kontakt herstellen können, wird das Tier einem Tierheim übergeben. Die Auswahl des Tierheims erfolgt durch die V.I.Pets AG. Die entstehenden Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
  

Allgemeine Bedingungen

Reservationen für Ferien müssen in schriftlicher Form erfolgen und werden von uns wiederum schriftlich bestätigt (Mail oder WhatsApp).

Bevor ein neuer Hund aufgenommen wird, findet ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter statt, und es wird ein Probetag für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthalts legt die V.I.Pets AG fest. Der Probetag ist kostenpflichtig.

Hundebesitzer sind verpflichtet, die V.I.Pets AG über etwaige kantonale Auflagen ihres Hundes zu informieren und eine Kopie dieser Auflagen zu übergeben.

Bei entsprechender Anfrage ist die V.I.Pets AG dazu verpflichtet, Kundendaten an das kantonale Veterinäramt (BLV) weiterzugeben.

Die V.I.Pets AG übernimmt keine Kosten und Folgekosten, die durch die Trächtigkeit einer Hündin und die Versorgung der daraus resultierenden Welpen entstehen.

Die V.I.Pets AG behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen.
Die Aufnahme von kranken oder verletzten Tieren erfolgt ausschliesslich nach Absprache zwischen der V.I.Pets AG und dem behandelnden Tierarzt.

Die V.I.Pets AG behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Tieres abzulehnen, wenn dieses Symptome einer (ansteckenden) Krankheit zeigt, und kann aus diesem Grund auch von einem bereits geschlossenen Betreuungsvertrag zurücktreten. Dies gilt besonders, wenn der Tierhalter bis zum Tag der Übergabe keine entsprechenden Angaben gemacht oder Hinweise gegeben hat. In solchen Fällen hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere nicht für Kosten, die durch die Notwendigkeit einer alternativen Unterbringung des Tieres entstehen.

  • Die von dem Tierhalter ausgefüllte Betreuungsvereinbarung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss bei der Abgabe des Tieres unterschrieben vorliegen oder bei der Abgabe unterschrieben eingereicht werden. Der Tierhalter trägt die volle Haftung für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen der Vereinbarung und/oder das Fehlen von Daten im Kundendatenstamm entstehen.
  • Die V.I.Pets AG verpflichtet sich, Hunde und/oder Katzen artgerecht und entsprechend ihrem natürlichen Verhalten zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen einzuhalten.
  • Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam.
  • Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
  • Mit der Unterschrift der Betreuungsvereinbarung (Vertrag) bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
  • Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand werden gemäss der Vereinbarung auf den Sitz der V.I.Pets AG festgelegt. Die V.I.Pets AG behält sich das Recht vor, am ordentlichen Gerichtsstand zu klagen. In jedem Fall gilt Schweizerisches Recht.
  • Ein grosser Teil vom Innen- und Aussenbereich der V.I.Pets AG wird Video überwacht.
  • Die V.I.Pets AG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Tier zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung des eigenen Tieres auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist uns dies mitzuteilen.

Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen können von uns jederzeit angepasst werden.

Stand : 04.03.2024
Morgarten, V.I.Pets AG

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